Mein Kind im Krankenhaus
Jedes zweite Kind muss irgendwann einmal ins Krankenhaus. Das Wichtigste ist in diesem Fall, dass das Kind nicht allein im Krankenhaus bleiben muss. Die Eltern oder eine nahe Bezugsperson sollten stets in seiner Nähe sein. Seit 01.01.2013 haben Eltern das Recht auf Pflegefreistellung für die Begleitung eines Kindes im Krankenhaus.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes oder zur Begleitung durch eine Bezugsperson bei einem Krankenhausaufenthalt haben. Darüber hinaus informieren wir Sie über die anfallenden Kosten. Als Mitglied erhalten Sie auch finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie unser Wissen und unseren Erfahrungsschatz! Wir stehen Ihnen zur Seite.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unser Team zur Verfügung!
Oftmals können lange Krankenhausaufenthalte für Ihr Kind verkürzt werden, indem eine Pflegeperson zu Ihnen nach Hause kommt. Als KiB-Mitglied erhalten Sie darüber hinaus finanzielle Unterstützung bei der Begleitung durch eine Bezugsperson für die Kinder sowie bei der Betreuung gesunder Geschwister.
Welche Kosten entstehen?
KiB setzt sich als Sprachrohr der Eltern dafür ein, dass für die Begleitung eines erkrankten Kindes keine Kosten anfallen. Denn die Anwesenheit der Eltern im Krankenhaus fördert eine schnellere und bessere Gesundung der Kinder.
Begleitkosten im Krankenhaus
Wissenswertes
Betreuung gesunder Geschwister
Wenn ein Elternteil mit einem Kind im Krankenhaus ist und für ein gesundes Geschwisterkind keine Betreuung aus dem familiären Umfeld zur Verfügung steht, versuchen wir auch für diesen Notfall eine Notfallmama zu organisieren.
Eine Betreuung ist ausschließlich zwischen 06.00 und 20.00 Uhr möglich.
Pflegefreistellung im Krankenhaus
Pro Jahr haben Sie das Recht auf eine Woche Pflegefreistellung im Ausmaß Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese kann wochen-, tage- oder stundenweise genommen werden. Begleiten Sie Ihr unter 10-jähriges Kind bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung (Begleitungsfreistellung).
KiB unterstützt Mitglieder bei ...
... anfallenden Kosten, Problemlösungen und der Umsetzung der Rechte im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt eines Kindes.