Häufig gestellte Fragen
Thema Verein
Nein, KiB children care ist ein gemeinnütziger Verein.
Als Familienselbsthilfeverein bieten wir individuelle Unterstützungen für unsere Mitgliedsfamilien an. KiB ist eine österreichweite Interessensvertretung für Familien. Der Verein unterstützt Familien im Krankheitsfall zum Wohle des Kindes organisatorisch und finanziell, vertritt die Anliegen der Familien in der Politik, in den Krankenhäusern und in der Öffentlichkeit. KiB hat schon viele Gesetzesänderungen im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit erwirkt. So zum Beispiel die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus, die Senkung der Begleitkosten in den einzelnen Bundesländern, die Verankerung des Rechts auf Pflegefreistellung bei der Begleitung eines Kindes unter 10 Jahren im Krankenhaus oder die Abschaffung des Selbstbehaltes für Kinder im Krankenhaus.
KiB finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
KiB unterstützt ab dem Zeitpunkt des Beitrittes.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in den ersten zwei Monaten ab Beitritt bis zu max. 50%, danach bis zu 100%. Familien mit Kindern, die nicht älter als 3 Monate sind, werden ab dem Tag des Beitrittes bis zu 100% unterstützt.
1986 gründete eine Handvoll Eltern den Verein „Kinderbegleitung“. Durch das unermüdliche Eintreten von KiB für das Recht der Kinder, eine Bezugsperson bei sich im Krankenhaus zu haben, ist es heute eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern ihre Kinder im Krankenhaus begleiten können.
Die Initiative notfallmama gibt es seit 1998.
KiB unterstützt Familien mit Kindern von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Im Sinne der Vereinsideologie vertrauen wir darauf, dass uns die Mitglieder auch darüber hinaus als unterstützende Mitglieder treu bleiben.
Es gibt keine „Bindung“. Eine Kündigung ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits einbezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
Empfehlen Sie uns an Verwandte, Freund*innen und Bekannte weiter und liken Sie unsere Accounts auf Facebook und Instagram, damit viele Familien KiB kennen lernen und zum Wohl erkrankter Kinder beitragen können! Haben Sie Ideen, wo Informationsmaterial und Zeitungen von KiB verteilt oder aufgelegt werden sollen?
Rufen Sie uns unter 07672 8484 an oder schreiben Sie ein Mail an verein@kib.or.at!
KiB children care ist eine österreichweit tätige Non-Profit-Organisation und als gemeinnütziger Verein organisiert. Es gibt haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen.
Wenn Sie dem Verein KiB children care eine Spende überweisen, geben Sie Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum an. So können wir Ihre Spende zeitgerecht dem Finanzamt melden.
Thema Betreuung
Als Notfallmama werden Betreuungspersonen bezeichnet. Es handelt sich um KiB-Mitglieder, welche sich bereit erklären, erkrankte bzw. gesunde Kinder stundenweise zu betreuen – Mitglied hilft Mitglied.
Die KiB-Mitarbeiterinnen bemühen sich, so rasch wie möglich eine Notfallmama zu organisieren, egal ob Sie im Burgenland oder in Vorarlberg wohnen. Die benötigte Betreuung muss telefonisch am Vortag gemeldet werden.
Sie rufen unter 0664 6203040 an und melden Ihren Betreuungsbedarf für ein Kind zu Hause. Eine KiB-Mitarbeiterin sucht zuerst über eine Organisation eine Betreuung. Wenn diese ausgelastet sind, wird Ihr Betreuungsbedarf in einer App für Personen der Initiative notfallmama ausgeschrieben. Nach erfolgreicher Suche geben wir Ihnen die Kontaktdaten der Betreuungsperson zur Kontaktaufnahme bekannt. Wir sind die Vermittler zwischen den KiB-Mitgliedern.
Betreuung für erkrankte Kinder zu Hause
Nein. Bei den Betreuungspersonen handelt es sich ausschließlich um freiwillige Mitglieder. Auch kommt es hin und wieder vor, dass alle Freiwilligen im Einsatz sind. Wir geben jedoch unser Möglichstes und haben eine Abdeckungsquote von 95%.
Ja, sie kann gelingen. Das Kind ist zu Hause in seiner gewohnten Umgebung, das gibt ihm Sicherheit. Kinder können sich rasch auf eine neue Person einstellen. Sie spüren die Entlastung der Eltern, die meist eintritt, sobald eine nette Person vor der Tür steht.
Eltern sollten sich, wenn möglich, Zeit nehmen, um mit der Notfallmama die Vorlieben des Kindes zu besprechen und/oder ihr diese aufzuschreiben.
Viele unserer Notfallmamas sind selbst Eltern und qualifizieren sich dadurch zum Betreuen erkrankter Kinder.
Spezielle Ausbildungskriterien fordert KiB nicht. Was alle Notfallmamas gemeinsam haben, sind Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern.
Von jeder Betreuungsperson liegt uns ein Strafregisterauszug vor und wir lernen alle persönlich kennen.
Ja. KiB unterstützt Familien mit der Betreuung der Kinder, wenn Eltern selbst von Krankheit betroffen sind.
Nein, Kinder dürfen nur von Bezugspersonen von der Schule oder vom Kindergarten abgeholt werden. Generell sind Hol- und Bringdienste nicht möglich.
Natürlich können Sie bei KiB anrufen, wenn Ihr Kind „nur“ leicht verkühlt oder erkrankt ist. KiB möchte den Familien ermöglichen, dass das Kind ausreichend Zeit zum Auskurieren einer Erkrankung hat. Oft kann so auch eine stärkere Erkältung „abgefangen“ werden, wenn sich Kinder rechtzeitig schonen und zu Hause bleiben.
Nein, da die Betreuung eines erkrankten Kindes eine andere Aufgabe darstellt als die Betreuung eines gesunden Kindes.
Nein. Betreuungen werden von KiB ausschließlich zwischen 06:00 und 20:00 Uhr organisiert.
Die freiwilligen KiB-Mitglieder bekommen eine geringe Aufwandsentschädigung, damit ihnen keine Kosten entstehen. Wenn es aufgrund der finanziellen Situation einer Familie notwendig ist, kann KiB auch bei diesen Kosten unterstützen.
Eine Notfallmama kümmert sich ausschließlich um das Wohl des Kindes und übernimmt keinerlei Hausarbeiten.
Sie können pro Jahr so viele Stunden Pflegefreistellung nehmen, wie Sie pro Woche durchschnittlich arbeiten. Diese können Sie in Stunden oder Tagen nehmen, ganz nach Ihrem Bedarf. Ist das Kind unter zwölf Jahre, können Sie eine zweite durchschnittliche Arbeitswoche Pflegefreistellung in Anspruch nehmen.
Nein, das ist nicht möglich.
Nein, dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Eine Betreuung ist für alle Kinder möglich, die keine spezielle oder medizinische Pflege benötigen.
Es gibt österreichweit ca. 350 Freiwillige.
Nein, das ist keine Voraussetzung.
KiB ist 7 Tage in der Woche rund um die Uhr das ganze Jahr über für Eltern, welche einen Betreuungsbedarf melden, unter 0664 6203040 erreichbar. Betreuungen können erst ab ca. 06:00 Uhr morgens organisiert werden.
Alle weiteren Themen besprechen Sie bitte während der Bürozeiten von 08:00 – 17:00 Uhr unter 07672 8484. Sie können Ihre Anliegen auch schriftlich an verein@kib.or.at richten.
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Wenn Sie sich nicht vorstellen können, wie der Ablauf einer Betreuung im Notfall sein wird und Sie wissen möchten, wie sich Ihr Kind bei einer fremden Person verhält, machen Sie sich vor dem ersten „Notfall“ im Zuge der „Kennenlernstunden“ mit dieser Situation vertraut. Dies ist einmalig pro Mitgliedschaft für max. 4 Stunden vor der ersten Betreuung möglich.
Normalerweise nicht. Bitte geben Sie uns bei Ihrem Anruf bekannt, dass Sie ein Haustier haben und um welches Tier es sich handelt. So kann dies bei der Organisation berücksichtigt werden.
Thema Krankenhaus
KiB unterstützt bei den Begleitkosten. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und nach Alter des Kindes gestaffelt. Gerne stehen wir Ihnen mit detaillierten Informationen in Ihrem Bundesland zur Seite. Kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin!
Ansprechpartner*innen in den Bundesländern
Begleitkosten im Krankenhaus
Sie können Ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr im Krankenhaus begleiten. Ein Krankenhausaufenthalt beunruhigt jeden Menschen. Kinder leiden unter der Trennung von den Eltern, auch wenn sie schon älter sind. Daher ist es wichtig für ein Kind im Krankenhaus, dass es sich nicht alleingelassen fühlt.
Ja, vorausgesetzt Ihr Kind ist unter zehn Jahre alt. Diese Regelung wurde durch das unbeirrbare Aufzeigen von KiB am 01.01.2013 gesetzlich verankert.
Auch in diesem Fall organisieren wir eine Betreuungsperson der Initiative notfallmama. Bei Bedarf unterstützt KiB die Familien max. 3 Tage für die stundenweise Betreuung eines Kindes zu Hause zwischen 06:00 und 20:00 Uhr.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Wenn Sie Ihr Kind im Krankenhaus begleiten, steht Ihnen das Pflegegeld zu. Sollte es dennoch einmal passieren, dass Sie für diesen Zeitraum kein Pflegegeld erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der auszahlenden Stelle auf. Das Pflegegeld wird Ihnen dann für diesen Zeitraum rückerstattet.
Bitte rufen Sie uns an! Ihre zuständige Landeskoordinatorin wird Sie unterstützen und intervenieren. Sollte eine Mitaufnahme dennoch nicht möglich sein, kennt sie in der Nähe eines Krankenhauses Unterkunftsmöglichkeiten.